Sie können dieses Anliegen maximal 1 Mal auswählen.
Sie melden Ihr Gewerbe an.
________________________
Hinweis:
Gewerbeanmeldung:
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 GewO).
Handwerk:
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet (§ 1 Abs. 1 HwO).
Nicht anzeigepflichtige Tätigkeiten:
Nicht anzeigepflichtig sind alle freiberuflichen Tätigkeiten wie die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Satz 2 EStG).
Die "Urproduktion", wie z.B. Obstbauer, Fischerei oder Viehzucht sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig.
Auch Vermietung oder Verpachtung des eigenen Vermögens (§ 18 Abs. 3 EStG), muss nicht im Gewerbeamt angezeigt werden.
Für weitere Informationen gehen Sie auf unsere Stadt Fürstenwalde/Spree-Website.