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Hinweise:
Eine amtliche Beglaubigung von Dokumenten/Urkunden kann vorgenommen werden, wenn diese von einer Behörde stammt oder für eine Behörde benötigt wird, außer es bestehen Beglaubigungsverbote.
Folgende Urkunden werden nicht beglaubigt:
- Personenstandsurkunden
- Führungszeugnisse
- Auszüge aus dem Handelsregister
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- Gesellschaftsverträge von Aktiengesellschaften und GmbH
- Erbscheine, Kaufverträge, Grundbuchauszüge etc.
- u.v.m